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Vollarbeiterrichtwert 2018 nicht mehr zulässig?

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letzte Antwort am 04.10.2018 12:01:05 von a_e_
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a_e_
Einsteiger
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Hallo Datev, hallo Community,

folgender Sachverhalt:

Info bei haufe.de:

"Für den elektronischen Lohnnachweis darf der Vollarbeiterrichtwert nicht mehr verwendet werden, da in diesem Verfahren über das Lohnabrechnungsprogramm die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden elektronisch zu melden sind."

https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltmeldung-fuer-die-unfallversicherung_78_68946.html

Müssen jetzt alle Mandanten, die bisher mit Vollarbeiter-Richtwert hinterlegt sind geändert werden?

Viele Grüße

A.E.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
426 Mal angesehen

Hallo A.E.,


das Thema bezieht sich auf die Mitgliedschaften, deren Beitragsmaßstab 2 (Arbeitsstunden) ist. Mitgliedschaften mit dem Beitragsmaßstab 1 (Entgelt) sind auf den Vollarbeiterrichtwert angewiesen.

Beste Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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a_e_
Einsteiger
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 04.10.2018 12:01:05 von a_e_
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