Hallo Datev, hallo Community,
folgender Sachverhalt:
Info bei haufe.de:
"Für den elektronischen Lohnnachweis darf der Vollarbeiterrichtwert nicht mehr verwendet werden, da in diesem Verfahren über das Lohnabrechnungsprogramm die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden elektronisch zu melden sind."
https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltmeldung-fuer-die-unfallversicherung_78_68946.html
Müssen jetzt alle Mandanten, die bisher mit Vollarbeiter-Richtwert hinterlegt sind geändert werden?
Viele Grüße
A.E.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo A.E.,
das Thema bezieht sich auf die Mitgliedschaften, deren Beitragsmaßstab 2 (Arbeitsstunden) ist. Mitgliedschaften mit dem Beitragsmaßstab 1 (Entgelt) sind auf den Vollarbeiterrichtwert angewiesen.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank!