Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Verzugszinsen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich in einem Vergleich auf eine Korrektur der Lohnabrechnungen Mai und Juni 2020 geeinigt. Neben der Nachzahlung werden auch Verzugszinsen fällig. Ich habe diesbezüglich gelesen, dass es sich dabei nicht um Arbeitslohn, sondern und Kapitalerträge handelt. Aber irgendwie werde ich den Betrag doch auf der Lohnabrechnung ausweisen müssen, oder? Wenn ja, wie? Leider bin ich bei meiner Recherche da nicht weiter gekommen.
Vielen Dank.
Nein, die Zahlung von Verzugszinsen muss nicht auf die Lohnabrechnung. Wenn Sie diese trotzdem darauf berücksichtigen möchten, können Sie eine Lohnart 9000 ff. nehmen und diese entsprechend umbenennen.