Liebe Community,
ich hätte eine Frage zur Neuanlage einer BAV ab 1.1.19 mit Pflichtzuschuss des AG (15 % ) vom Gehaltsumwandlungsbetrag lt Vertrag 475,80 € (davon 15% = 71,37€) und bisherigen AG Zuschuss von mtl. 20 €.
Es werden mtl. insgesamt an die BAV 536 € gezahlt. Somit ist die Grenze zur SV-Freiheit schon eher ausgeschöpft als die LST-Freiheit.
Mein Mandat möchte jedoch schon bereits ab 1/19 in seiner Lohnabrechnung die mtl. Beträge ausgewiesen bekommen, die sich an die SV Grenze von mtl. 268 € orientiert.
Wie gehe ich im Programm LODAS vor, um eine Darstellung zu bekommen, welche bereits ab dem ersten Monat einen Teil sv-pflichtig und einen Teil sv-frei stellt?
Bisher ist die Darstellung so, dass bis zum Ausschöpfen der SV-freien Grenze der komplette Betrag sv-frei gestellt wird und sobald die Grenze dann erreicht ist wiederum komplett sv-pflichtig abgerechnet wird.
Vielen Dank für Eure Bemühungen im Voraus
Hallo,
die monatlichen Freigrenzen für eine betriebliche Altersvorsorge können nur über eine manuelle bAV berücksichtigt werden. In LODAS stellen Sie dazu bei dem Vertrag in der Registerkarte Arbeitgeberzuschuss/Gehaltsumwandlung von Festbeträge auf Manuell ermittelte Beträge um. In der Tabelle können Sie nun, die von Ihnen gewünschten Werte erfassen. Diese sind von Ihnen jedes Jahr neu zu prüfen und ggf. auf die neue Beitragsbemessungsgrenze anzupassen.
Bei der automatischen Abwicklung einer Betrieblichen Altersvorsorge werden die jährlichen Freigrenzen automatisch geprüft und bei einer Veränderung auch entsprechend berücksichtigt.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten finden Sie im Dokument Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 .
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG