Liebe Community,
ist folgendes Szenario möglich:
Ein Mitarbeiter ist im August ausgetreten. Jetzt im Dezember erfahren wir, dass noch ein (sehr hoher) Sachbezug lohnversteuert werden muss. Könnte ich den Sachbezug in den Monat des Austritts nehmen und praktisch eine Nachberechnung August mit damaliger Steuerklasse vornehmen? Der Mitarbeiter ist seit September wieder woanders beschäftigt. ER muss uns jetzt - leider - praktisch die Steuern zurück zahlen.
1000 Dank für Feedback!!
Hallo,
im Dokument 5303235 - Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) finden Sie Beispiele für die Abrechnung von Einmalbezügen nach Austritt.
Zur rechtlichen Klärung wenden Sie sich am besten direkt ans Finanzamt.
Vielen Dank für den Link Frau Müller!