Guten Tag,
zählt die Befreiung der Rentenversicherung und die Bescheinigung zum Versorgungswerk des Hauptarbeitgebers auch für die Nebenbeschäftigung? Oder muss hier alles nochmal extra für den Nebenarbeitgeber angefordert werden?
Soviel ich weiß, bezieht sie sich inzwischen nur noch auf den einzelnen Arbeitgeber. Es könnte z. B. sein, dass eine andere Tätigkeit im Nebenjob ausgeführt wird, für die die Befreiung nicht gilt.
Falls jedoch eine recht alte Befreiung vorliegen sollte, würde ich die nochmal genau in Augenschein nehmen.
Ja, es muss definitiv eine neue Befreiung her, falls Beiträge an's Versorgungswerk abgeführt werden sollen.
Eine Befreiung gilt seit etlichen Jahren nicht mehr pauschal für alle Beschäftigungsverhältnisse, sondern nur noch für das Beschäftigungsverhältnis für das die Befreiung beantragt wurde.