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Verschmelzung OHG auf GmbH - Was ist zu tun?

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letzte Antwort am 20.07.2022 11:13:07 von Nina_Schöneweis
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nicole_prudlo
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Hallo!

 

Wir hatten bislang noch nicht allzu viel mit Verschmelzungen am Hut, daher sind wir uns hier etwas unsicher, ob wir im Bereich Lohn an alles gedacht haben. Ein Hilfedokument dazu konnte ich nicht finden, daher hoffen wir auf eure Hilfe.

 

Zum Sachverhalt: Wir haben eine OHG, die zum 01.07.2022 auf eine GmbH verschmolzen wird. Die Lohnabrechnungen 06/2022 sind alle erstellt, die LSt-Anmeldung II/2022 wurde bereits übermittelt, eine Schätzung der Beitragsnachweise für 07/2022 wurde bei der OHG auch vorgenommen. Nun wären das die nächsten Schritte, die wir in Angriff nehmen möchten:

 

1. Abmeldung aller Mitarbeiter bei der OHG. Hier hatten wir rausgelesen, dass es scheinbar verschiedene Möglichkeiten geben kann. Wir würden nun eine Systemwechselabmeldung mit GdA 36 für 06/2022 und bei der GmbH eine Systemwechselanmeldung mit GdA 13 für 07/2022 erstellen. Damit die LSt-Bescheinigungen / SV-Meldungen erstellt werden, muss bei jedem Mitarbeiter noch das Austrittsdatum eingetragen werden, richtig? Der Monat 06/2022 ist bei der OHG schon abgerechnet. Muss der Monatsabschluss zurückgesetzt werden?

2. Mitgliedschaft UV bei der OHG beenden. Hier tragen wir als Ende 06/2022 ein und geben als Meldegrund UV05 (Einstellung des Betriebes) an. Ein Teillohnnachweis wird automatisch erstellt, oder?

3. Mitarbeiter OHG in die GmbH kopieren. Hierzu würden wir den Kopierassistenten mit der Kopiervariante 3 nutzen. Bei der GmbH müssten dann die Ersteintrittsdaten der Mitarbeiter angepasst werden. 

4. Beitragsschätzung 07/2022 in der GmbH. Damit die Beitragsschätzung nicht doppelt erfolgt, hätten wir bei der GmbH mit aktiviertem Haken für "Testmandant" eine Schätzung mit den Werten aus der OHG übermittelt. 

 

Es wäre prima, wenn uns jemand sagen könnte, ob wir an alles gedacht haben. Wir sind uns bei der Reihenfolge der Schritte auch nicht ganz sicher, vielleicht mag das jemand kommentieren?

 

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

 

Grüße aus Osnabrück

Nicole

 

nicole_prudlo
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Hat denn niemand einen Rat? 🙁

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Nina_Schöneweis
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vorab möchte ich mitteilen, dass ich hier nicht vollumfänglich beantworten kann, an was Sie bei dieser individuellen Verschmelzung alles denken müssen.


Vielen Dank schon mal für die bisherigen Infos. Ich gehe gerne auf die einzelnen Punkte ein:

 

1. Abmeldung aller Mitarbeiter bei der OHG:


Damit LSt.-Bescheinigungen sowie die SV-Abmeldungen (GdA 30) erstellt werden, muss bei jedem Mitarbeiter der Austritt zum 30.06.2022 erfasst und abgerechnet werden. Im neuen Mandant wird mit dem Eintritt zum 01.07.2022 die DEÜV-Anmeldung (GdA 10) erstellt.


In diesem Fall - mit Austritt und Neueintritt - machen DEÜV-Systemwechselmeldungen (GdA 36 und 13) keinen Sinn. Diese können nur ohne Austritt und Neueintritt erstellt werden. Sie müssten Lohnkontovortragswerte für alle Mitarbeiter im neuen Mandant anlegen, damit z. B. am Jahresende die Lohnsteuerbescheinigungen sowie DEÜV-Jahresmeldungen erstellt werden.


Sie können den Monatsabschluss 06/2022 zurücksetzen und eine erneute Lohnabrechnung 06/2022 durchführen. Alternativ ändern Sie im Abrechnungsmonat 07/2022 bei den Mitarbeitern den letzten abzurechnenden Monat auf 07/2022 und führen die Lohnabrechnung mit dem Austritt zum 30.06.2022 durch. Ich würde in dieser Situation den Monatsabschluss zurücksetzen.

 

2. Mitgliedschaft UV bei der OHG beenden:


Sie erfassen als Ende der Mitgliedschaft 06/2022 mit dem genannten Meldegrund für Sondertatbestand. Damit der Teillohnnachweis für die Monate 01/2022-06/2022 erstellt werden kann, muss zwingend ein Monatsabschluss erstellt werden. Wenn Sie wie im Punkt 1 beschrieben den Monatsabschluss zurücksetzen, müssen Sie ja sowieso den Monatsabschluss erneut durchführen.

 

3. Mitarbeiter OHG in die GmbH kopieren:
Kopieren Sie die Mitarbeiter mit der Kopierassistent Variante 3. Damit der 01.07.2022 als Beginn Beschäftigungszeitraum bei allen Mitarbeitern übernommen wird, muss der Haken "Eintritte der Mitarbeiter an Abrechnungsstand des Zielmandanten anpassen" gesetzt bleiben. Das ursprüngliche Ersteintrittsdatum in die Firma wird ebenfalls mit übernommen.

 

4. Beitragsschätzung 07/2022 in der GmbH:


Wichtig ist, dass die Schätzung für 07/2022 noch vor der Lohnabrechnung 07/2022 per Testmandant gesendet wird. Beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Dokument Besonderheiten bei der Datenübernahme oder Geschäftsaufgabe von Mandanten im Schätzverfahren unter Punkt 5.

 

Denken Sie bitte außerdem an die ELStAM-Ummeldungen im neuen Mandant.


Falls Sie Arbeitnehmer online, die digitale Personalakte, Unternehmen online oder weitere PWS-Programme im Einsatz haben, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie sich bitte vorab nochmal ausführlich über die Details dazu.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nicole_prudlo
Beginner
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

 

Folgende Frage stellt sich nun: Wenn der Monatsabschluss 06/2022 bei der OHG zurück gesetzt wird & alle Mitarbeiter abgemeldet werden, wird doch auch automatisch der Beitragsnachweis 07/2022 storniert, richtig? Oder wäre es ratsam, dass Häkchen für "Austritte von Arbeitnehmern berücksichtigen" unter den Zusätzlichen Optionen für das Schätzverfahren zu entfernen?

 

Ansonsten müssten wir bei der GmbH einen manuellen Beitragsnachweis für 07/2022 übermitteln, oder?

 

Besten Dank!

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Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in diesem Fall empfehle ich Ihnen, dass Kontrollkästchen "Austritte von Arbeitnehmern berücksichtigen" bei der OHG zu deaktivieren, damit die Schätzung für Juli bestehen bleibt.


Bei der GmbH muss die Juli-Schätzung wie unter Punkt 4 meiner ersten Antwort beschrieben, trotzdem manuell erstellt und per Testmandant gesendet werden. Das ist die Basis für eine korrekte August-Schätzung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.07.2022 11:13:07 von Nina_Schöneweis
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