Hallo Community,
Folgender Sachverhalt: Rückwirkende Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen ab 1.1.2023.
Lohn wurde unter der GmbH abgerechnet bis September 2023. Laut Aussage einer Krankenkasse muss der Lohn vom 01 - 09/2023 rückabgewickelt werden, da sich die Rechtsform geändert hat. Dies ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Hat jemand schon einmal hierzu Erfahrungen gemacht. Meine Idee war: Abmeldung bei der GmbH zum 30.09.2023 und Anmeldung bei dem Einzelunternehmen ab 10/2023. Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Mandanten in LODAS zusammenlegen erfahren Sie, wie Sie Mandaten zum Beispiel aufgrund eines Betriebsübergangs in LODAS zusammenlegen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, welche DEÜV Meldungen in diesem Fall erforderlich sind.
Das kann nicht sein. Rückwärts kann man nicht kündigen. Da gibts keine Rückwirkung und auch keine Fusion..
Gmbh alle austteten lassen zum zb September und in neue Firma teinkopieren.
Wo solls da eine Rückwirkung geben ??
Gruss Diplodocus
Normalerweise liegt hier ein Betriensübergang nach 613a bgb vor und
dieser witd wie gesagt wie ein Arbeitgenerwechsel betrachtet. Der Arbeitgener wechselt m.e nicht rückwärts.
Me einfach ab und anmelden.
Nochmal mit der sv klären. Ggf kann man lt
Datev auch konsolidieren.
Gruss Diplodocus
Vielen Dank für die Rückmeldungen, wir konnten inzwischen alles lösen.