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Verrechnung von Steuerbrutto aus Laufendem Lohn und Sonstigen Bezug möglich

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letzte Antwort am 21.06.2024 11:19:27 von Jacqueline_Schön
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Melanie3181
Beginner
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Ich habe aus versehen bereits den März 2024 abgerechnet, obwohl ich nur eine Wiederabrechnung für Februar 2024 erstellen wollt. Da ein Rücksetzen in den Februar 2024 auf keinem Wege mehr möglich ist, habe ich nun ein kleines Problem.

Die Tantieme für das Jahr 2022 musst mit der Abrechnung Februar 2024 korrigiert werden. Hier ist ein Minussteuerbrutto aufgelaufen.

Nach der Abrechnung hat sich allerdings herausgestellt, dass die Tantieme korrekt bzw. sogar zu niedrig war. Da ich leider schon den März 2024 abgerechnet habe kann ich den Februar 2024 nur noch über eine Nachberechnung korrigieren und das Minussteuerbrutto aus Februar 2024 wird allerdings nun nicht mit dem sonstigen Bezug (Tantieme) verrechnet. Somit ergibt sich, obwohl ein aufgelaufenes Minussteuerbrutto vorhanden ist eine hohe Lohnsteuerforderung aus dieser Tantieme.

Gibt es eine Möglichkeit, dieses Minussteuerbrutto mit der noch zu versteuernden Tantieme zu verrechnen, damit sich die Steuerlast in Februar 2024 verringert?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @Melanie3181,


Sie können im aktuellen Jahr 2024 keine Abrechnung aus 2022 korrigieren.


Eine Nachberechnung ist immer nur für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich.


Gern sehen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an. Wenden Sie die dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Melanie3181
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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@Kristin_Frohmeyer da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Tantieme für das Jahr 2022 wurde im November 2023 ausbezahlt. Diese musste mit der Februarabrechnung 2024 korrigiert werden.

 

Nach der Abrechnung hat sich allerdings herausgestellt, dass die Tantieme korrekt bzw. sogar zu niedrig war. Da ich leider schon den März 2024 abgerechnet habe kann ich den Februar 2024 nur noch über eine Nachberechnung korrigieren und das Minussteuerbrutto aus Februar 2024 wird allerdings nun nicht mit dem sonstigen Bezug (Tantieme) verrechnet. Somit ergibt sich, obwohl ein aufgelaufenes Minussteuerbrutto vorhanden ist eine hohe Lohnsteuerforderung aus dieser Tantieme.

Hier ist nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dieses Minussteuerbrutto mit der noch zu versteuernden Tantieme zu verrechnen, damit sich die Steuerlast nun im Juni 2024 (es wird die Tantieme für das Jahr 2023 ausbezahlt) um diesen Minussteuerbruttobetrag verringert?

 

Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
61 Mal angesehen

Hallo @Melanie3181,


bitte melden Sie sich doch einmal über einen anderen Service-Kanal bei uns.

 

Wir möchten uns den Sachverhalt gerne gemeinsam mit Ihnen ansehen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.06.2024 11:19:27 von Jacqueline_Schön
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