abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verrechnung von Nachzahlungen und Erstattungen

6
letzte Antwort am 11.11.2022 11:01:10 von Syn3
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Syn3
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
678 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich musste für den Oktober bei einigen Mitarbeitern eine Korrekturabrechnung vornehmen. Dadurch haben sich bei einigen Erstattungen, bei anderen Nachzahlungen ergeben.

 

 

- die Nachzahlungen würden wir als Firma gerne übernehmen. Mit welcher Lohnart buche ich diese aus, damit sie später in der Fibu richtig verbucht werden können?

- die Erstattungen sollen die Mitarbeiter selbstverständlich erhalten, allerdings möchten wir diese gerne mit der Novemver abrechnung überweisen. Kann ich hier einen Nettobezug (LA 9xxx / Nachberechnung Vormoant?) erstellen und die Summe hinterlegen, damit sie im November mit ausgezahlt wird ?

 

Danke für die Hilfe!

 

Liebe Grüße

Syn

 

pumpkin89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
658 Mal angesehen

Guten Morgen 🙂

 

 

- Nachzahlungen können Sie über eine Nettolohnart (bei uns heißt die "Korrektur bereits eingehalten") gegenbuchen in der Abrechnung, sodass sich alles auf 0 setzt und nicht in den Folgemonat läuft.

 

- die Erstattung sollte, wenn eingestellt, automatisch in die Novemberabrechnung übernommen werden. Wenn sich erst durch die Nachberechnung 10/2022 neue Beträge ergeben haben, werden diese dann automatisch als Plusbetrag ins Netto der Folgeabrechnung geschrieben. Dies müsste aber auch in der Probeabrechnung ersichtlich sein, da dann eine Probeabrechnung für Oktober und November ausgegeben wird.

 

 

Viele Grüße!

0 Kudos
Syn3
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
655 Mal angesehen

Hallo pumpkin89,

 

danke für die Hilfe bei der Nachzahlung. Damit kann ich was anfangen 🙂 Dann werde ich diese Lohnart bei uns einrichten

 

Bzgl. der Erstattung wird mir leider nur die Probeabrechnung für Oktober ausgegeben, allerdings keine für November. Werden die Beträge als Netto Bezug auch mit einer 9000er Lohnart gutgeschrieben?

 

Viele Grüße

0 Kudos
pumpkin89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
653 Mal angesehen

Hallo,

 

ist der Oktober denn schon final abgerechnet?

0 Kudos
Syn3
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
648 Mal angesehen

Nein, da ich bisher nicht sicher war ob ich die Nachzahlung bereits im Oktober ausbuche oder erst im November.

 

0 Kudos
pumpkin89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
645 Mal angesehen

Ah, verstehe 🙂

 

Dann würde ich auch, ähnlich wie in dem anderen Fall, einfach die Erstattung im Netto zusätzlich gegenbuchen ("Korrektur bereits einbehalten"), sodass nur das übliche Entgelt verbleibt und die Erstattungsbeträge dann als Nettowerte im November über eine Lohnart "Korrektur Nachberechnung" zur Auszahlung bringen.

 

Evtl. einen individuellen Text auf der Oktober-Abrechnung drucken, dass die Auszahlung der Erstattung im November erfolgt, damit alle Arbeitnehmer Bescheid wissen 🙂

 

 

Viele Grüße! 🙂

0 Kudos
Syn3
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
643 Mal angesehen

Vielen Dank ! Das hat mir sehr geholfen 😉

0 Kudos
6
letzte Antwort am 11.11.2022 11:01:10 von Syn3
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage