Guten Tag zusammen
eine Frage zum Verpflegungszuschuss. Unsere MA bestellen das Essen und müssen, wenn es preislich drüber ist, selbst nachzahlen. Einige machen das nicht. Jetzt wollen wir Netto Betrag von dem Gehalt abziehen.
Kann ich das über den LA 9979 machen? Oder wie kann ich anders das Geld abbuchen?
DANKE im VORAUS!
Hallo sv_z1,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann bekommen die MA einen Verpflegungszuschuss. Sollte dieser Verpflegungszuschuss nicht ausreichen, dann müssen die Mitarbeiter die Differenz zwischen Verpflegungszuschuss und dem Preis des Essens zahlen. Da einige diese Differenz nicht bezahlen, soll die Differenz vom Nettolohn abgezogen werden. Liege ich richtig?
In diesem Fall handelt es sich um einen Nettoabzug. Diesen würde ich nicht Verpflegungszuschuss nennen, da die Mitarbeiter nicht etwas bekommen, sondern zahlen müssen. Legen Sie einfach einen Nettoabzug mit der Beschreibung "Eigenbeitrag Essen" oder so ähnlich an, dann kommt es nicht zu Missverständnissen.
Hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Gruß
OLJA
Super! Vielen Dank!!