abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verpflegungszuschuss

2
letzte Antwort am 22.07.2020 11:41:38 von sv_z1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sv_z1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
258 Mal angesehen

Guten Tag zusammen

 

eine Frage zum Verpflegungszuschuss. Unsere MA bestellen das Essen und müssen, wenn es preislich drüber ist, selbst nachzahlen. Einige machen das nicht. Jetzt wollen wir  Netto Betrag von dem Gehalt abziehen.

 

Kann ich das über den LA 9979 machen?  Oder wie kann ich anders das Geld abbuchen?

 

DANKE im VORAUS!

OLJA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
219 Mal angesehen

Hallo sv_z1,

 

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann bekommen die MA einen Verpflegungszuschuss. Sollte dieser Verpflegungszuschuss nicht ausreichen, dann müssen die Mitarbeiter die Differenz zwischen Verpflegungszuschuss und dem Preis des Essens zahlen. Da einige diese Differenz nicht bezahlen, soll die Differenz vom Nettolohn abgezogen werden. Liege ich richtig?

 

In diesem Fall handelt es sich um einen Nettoabzug. Diesen würde ich nicht Verpflegungszuschuss nennen, da die Mitarbeiter nicht etwas bekommen, sondern zahlen müssen. Legen Sie einfach einen Nettoabzug mit der Beschreibung "Eigenbeitrag Essen" oder so ähnlich an, dann kommt es nicht zu Missverständnissen.

 

Hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

 

Gruß

 

OLJA

sv_z1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
208 Mal angesehen

Super! Vielen Dank!!

0 Kudos
2
letzte Antwort am 22.07.2020 11:41:38 von sv_z1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage