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Verpflegungsmehraufwand / 3-Monatsfrist

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letzte Antwort am 21.07.2022 13:00:04 von Nina_Schöneweis
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ChrisW
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

bei uns gibt es folgendes Szenario.

 

MA ist bei uns am Hauptstandort eingestellt und diese ist als regelmäßige Arbeitsstätte definiert im Arbeitsvertrag.

 

Nun fährt der Kollege aber im Monat auch zu anderen Betriebsstätten von uns.

Mal ist er eine Woche am Hauptstandort A, dann eine Woche am Standort B und dann nochmals eine Woche am Standort C bevor er wieder zurück wechselt. Evtl. fährt er mal noch ein oder 2 Tage an Standort D.

 

Da er mind. 3 Tage an diesen Standorten B und C tätig ist, beginnt doch der 3-Monatszeitraum zu laufen, ergo er würde nach 3 Monaten seit Einstellung keine Spesen mehr bekommen.

 

Es gibt doch aber noch den Zusatz, dass ein Wechsel an einen anderen auswärtigen Standort den Dreimonatszeitraum immer unterbricht. 

Würde bedeuten, dass ein Wechsel und sei es nur ein Tag, immer wieder den Zeitraum unterbricht und somit immer Spesen gezahlt werden können wenn er nicht am Hauptstandort arbeitet. 

 

Bei einem Kollegen der am Hauptstandort und einer Betriebsstätte (größer 2 Tage am Stück) tätig ist, würde hingegen der Dreimonatszeitraum laufen und der Wechsel zurück an die regelmäßige Arbeitsstätte unterbricht den Zeitraum nicht, außer er ist größer als 4 Wochen.

 

Seht ihr das genau so?


VG

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


hat jemand hierzu Erfahrungen aus der Praxis und kann unterstützen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.07.2022 13:00:04 von Nina_Schöneweis
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