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Verpflegungsmehraufwand über Pauschale

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letzte Antwort am 05.03.2020 11:22:55 von Gelöschter Nutzer
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ama
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1973 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

ich habe eine Mandantin die zahlt regelmäßig teilweise deutlich über die fest gesetzten Pauschalen. Sofern ich richtig gelesen habe ist die Differenz voll Steuer und SV-pflichtig.

 

Wie gebe ich das nun in Lodas ein? Meine Idee wäre die gezahlten Aufwendungen ganz normal über Nettobezüge abzurechnen und dann die Differenz mit einer eigenen Lohnart nennen wir sie VMW St-pflichtig ab zu rechnen. Als Basis würde ich Lohnart 200 nehmen.

 

Ist das richtig so?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1920 Mal angesehen

Hallo,


Sie können den steuerpflichtigen Teil der Verpflegungsmehraufwendungen mit der Stammlohnart 202 Festbezug, Monatliche Versteuerung abrechnen.


Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 5303223 - Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten (Beispiele für LODAS) .

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1866 Mal angesehen

Hallo,

 

Der Arbeitgeber kann den doppelten Betrag (berechnet von der ungekürzten Verpflegungspauschale) erstatten, wenn er diesen pauschal mit 25% versteuert. Der Unternehmer bucht die Erstattung der Verpflegungspauschale auf das Konto „Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand“ 4664 (SKR 03) bzw. 6664 (SKR 04).

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letzte Antwort am 05.03.2020 11:22:55 von Gelöschter Nutzer
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