Hallo zusammen,
Bayern zahlt ab dem 01.04.2020 tägl. EUR 6,50 für die Verpfelgungskosten der Pflegekräfte aus. Ich würde den Betrag wie die Zuzahlung eines Mitarbeiters werten, sodass der steuerliche Sachbezug entfallen würde. Gibt es andere Meinungen dazu? Im Netz habe ich noch nichts gefunden.
Danke und beste Grüße
Hallo,
rechtlich können wir an dieser Stelle nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG