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Vermietung Wohnung an Mitarbeiter

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letzte Antwort am 25.10.2021 08:57:31 von renek
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findus
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Hallo!

 

Ein AG mietet für seinen Arbeitnehmer eine Wohnung an.

Dem Arbeitnehmer werden 2/3 der ortsübl. Miete vom Gehalt abgezogen.

 

Jetzt hat der AG noch Matratzen, ein Bett u. andere Einrichtungsgegenstände gekauft für die Wohnung.

 

Meine Frage: Kann der AG die Miete u. zus. Anschaffungen der Einrichtung als Betriebsausgabe abziehen?

 

Danke an Allle!

renek
Meister
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@findus  schrieb:

Meine Frage: Kann der AG die Miete u. zus. Anschaffungen der Einrichtung als Betriebsausgabe abziehen?


Das ist aber keine Frage zu Personalwirtschaft oder LODAS!

Gegenfrage: Wer ist Mieter der Wohnung? Das Unternehmen, oder der Arbeitnehmer?

 

Ich gehe einmal von UN aus, da Sie Ihrem AN 2/3 vom Gehalt abziehen. Damit stellt sich mir die Frage nach dem BA-Abzug gar nicht, da ich davon ausgehe, dass ein eigenwirtschaftliches Interesse des UN vorliegt.

 

Andererseits stellt sich mir jedoch die Frage wie Sie das mit geldwerten Vorteilen machen? Sie berechnen ja nur 2/3 der ortsüblichen Miete!

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo!

 

Mieter ist der UN.

 

Dann sind die Miete, Kosten für das Bett, ggf. Einrichtungsgegenstände also als BA abziehbar?

 

Wenn 2/3 der Kosten der Miete v. AN gezahlt wird, ist diese Steuer/soz-vers.frei.

Aber Sie haben Recht. Eigentlich müsste der Gesamtbetrag der ortsübl. Miete vom Lohn abgezogen werden?

 

Bitte um Rückmeldung.

 

Danke!

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo!

 

Ab 2020 gibt es einen Bewertungsabschlag von 1/3 für die Gewährung einer Wohnung an den AN.

Ich habe also 2/3 der ortsübl. Marktmiete v. Lohn abgezogen.

Diese ist in 2021 steuer- und soz.vers.frei.

 

Oder habe ich diese Neuerung falsch aufgefasst? Dann bin ich für eine Rückmeldung dankbar.

 

Die Zahlung von Bett, Lattenrost etc. vom Arbeitgeber, müssten die nicht auch als geldw. Vorteil abgerechnet werden?

 

Bitte um Rückmeldungen.

 

Danke!!

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renek
Meister
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Nachricht 5 von 5
951 Mal angesehen

Ich glaube da müssten Sie wirklich mal mit Ihrem StB reden! Ich gebe maximal Gedankenanstöße, da ich selbst kein StB bin. Und da ich unseren StB nicht unnötig viel fragen will habe ich im UN Haufe Office aboniert. Steht sehr viel nützliches drin...

 

Alternative Seiten die sogar völlig kostenfrei sind gibt es aber auch: https://www.lohn-info.de/sachbezug_wohnung.html

Damit können Sie zumindest Ihre Miete prüfen und feststellen, alles okay.

 

Für den Rest stellen Sie sich bitte erst einmal die Frage, ob die Wohnung möbeliert oder unmöbeliert vermietet wird. Das hätten Sie bei der ortsüblichen Miete ja bereits tun müssen (möbeliert ist i.d.R. teurer). Und dann wissen ja ob es sich um normalen BA handelt oder ob es kein BA ist und demnach entweder ganz vom MA zu tragen ist oder im Rahmen des gwV zu behandeln ist.

 

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letzte Antwort am 25.10.2021 08:57:31 von renek
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