Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage: ich habe einen Arbeitnehmer, der seid Dezember im Krankengeld ist. Jetzt hat er aber einen Firmenwagen und einen VL Vertrag. Vor zwei Jahren hatte ich den Fall schon einmal, da habe ich dann den Firmenwagen als Bruttobezug eingetragen und unten wieder abgezogen, weil der Arbeitnehmer den Firmenwagen weiterhin zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Nun klappt das nicht mehr. Ich muss aber noch für Januar und Februar den Firmenwagen abrechnen und bis März noch die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen.
Hat einer eine Idee, wie ich da vorgehen muss?
Vielen Dank
Viktoria Simon
Hallo Frau Simon,
werden während einer Unterbrechung weiterhin laufende Bezüge abgerechnet, sind diese in der Fehlzeit unter weitergewährte Arbeitgeber-Leistung zu erfassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen
- Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele LODAS)
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Haben es schon geändert
Schöne Feiertage.