Liebe Community,
wenn der 40 Euro Arbeitgeber VWL-Beitrag im Arbeitsvertrag so geregelt ist, gilt dies doch auch für Teilzeitkräfte? Und dieser muss doch bei Teilzeit-AN nicht monatlich gekürzt werden? Immerhin ist er steuer- und beitragspflichtig und es obliegt doch dem ARbeitgeber, wie viel er den Mitarbeitern zahlt.
Ich danke für schnelle HIlfestellung!
Liebe Floreana,
dies ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen wie er es handhabt. Bei uns im Unternehmen wird der Teilzeitfaktor zu Grunde gelegt.
Grüße
B. Kärcher