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Vermögenswirksame Leistungen Teilzeit

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letzte Antwort am 21.10.2020 11:46:25 von Gelöschter Nutzer
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community, 

 

wenn der 40 Euro Arbeitgeber VWL-Beitrag im Arbeitsvertrag so geregelt ist, gilt dies doch auch für Teilzeitkräfte? Und dieser muss doch bei Teilzeit-AN nicht monatlich gekürzt werden? Immerhin ist er steuer- und beitragspflichtig und es obliegt doch dem ARbeitgeber, wie viel er den Mitarbeitern zahlt. 

 

Ich danke für schnelle HIlfestellung!

 

 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 2
630 Mal angesehen

Liebe Floreana,

 

dies ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen wie er es handhabt. Bei uns im Unternehmen wird der Teilzeitfaktor zu Grunde gelegt.

 

Grüße

B. Kärcher

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letzte Antwort am 21.10.2020 11:46:25 von Gelöschter Nutzer
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