abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vereinbarung über beleglosen Datenaustausch

1
letzte Antwort am 08.02.2021 11:41:26 von Sabrina_Simmerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_gottschalk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
969 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ein Mandant, der die Gehaltsabrechnung mit Lodas selbst erstellt, hatte im Januar Probleme mit einer doppelten Gehaltszahlung.

Zusätzlich zur Online-Überweisung durch den Arbeitgeber hat die Bank die Gehaltszahlungen ausgeführt.

 

Begleitzettel wurden auch schon im Jahr 2020 erstellt, wurden aber bislang nie von der Bank ausgeführt.

 

Sehe ich es richtig, dass die Bank eine Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch vom Kunden benötigt um die Zahlungen auszulösen?

 

Sollte die Auswertung 201, 211 und 255 aus den Auswertungen gelöscht werden, da der Mandant die Überweisungen selber durchführen möchte.

 

Danke für viele hilfreiche Antworten.

 

Gruß

 

M.Gottschalk

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
941 Mal angesehen

Hallo M.Gottschalk,
alle wichtigen Informationen zur Teilnahme an der Datenübermittlung an ein Kreditinstitut finden Sie im Dokument 1033993 Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen unter Punkt 2.1 Datenübermittlung an Kreditinstitute. 


Hier finden Sie ebenfalls den Standard Vordruck "Vereinbarung über die Teilnahme an der beleglosen Datenübermittlung unter Einschaltung eines Service-Rechenzentrums", bitte klären Sie mit dem zuständigen Kreditinstitut, ob dieser benötigt wird. 


Wie Sie die Auswertungen schlüsseln können, um keine Datenübermittlung zu erhalten, haben wir für Sie unter Punkt 2.4 im genannten Dokument erläutert. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 08.02.2021 11:41:26 von Sabrina_Simmerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage