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Verbilligte Wohnungsüberlassung Bewertungsabschlag Lohnart Lodas

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letzte Antwort am 24.08.2021 17:28:47 von Weissnix
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Weissnix
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich benötige mal das Schwarmwissen, was eine verbilligte Wohnungsüberlassung betrifft.

 

Folgendes:

AG mietet eine Wohnung an und vermietet diese an seinen AN weiter.

Gesamtmietkosten: 600€

Der AN soll aber nur 375€ zahlen.

 

Die 375€ sind bereits als Nettoabzug im System.

Die 25€ habe ich mit Lohnart 869 eingegeben.

Welche Lohnart nehme ich allerdings für den Bewertungsabschlag?

 

Habe gelesen, dass man die LA 235 dafür nehmen könnte/sollte. Gefällt mir nicht, da ich zu viel umschlüsseln müsste und da ungerne ein Fehler machen möchte.

 

Hatte jemand den Fall bereits und eine Lösung für mich?

Falls die Variante mit der LA 235 der einzig wahre Weg sein sollte, könnte ich als "Vorbild" der Schlüsselung doch die 869 nehmen, oder!?

 

Danke!

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
208 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument: 5303264Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für LODAS) erhalten Sie alle Informationen, wie Sie eine Wohnungsüberlassung in LODAS abrechnen. 


Hier finden Sie auch eine Anleitung mit entsprechenden Beispielen und den von uns empfohlenen Lohnarten. 


Sollte eine individuelle Umschlüsselung der Lohnarten notwendig sein, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Institutionen zur weiteren Absprache zu wenden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Weissnix
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
205 Mal angesehen

Hallo Frau Schön,

 

danke, das Dokument kenne ich bereits. Leider sah und sehe ich hier keine Lösung meiner Problematik.

Der Bewertungsabschlag, um den es geht, überschreitet die 44€.

 

Somit ist die LA 869 keine Option, da Betrag überschritten.

LA 235 ist ebenso keine Option, da der Bewertungsabschlag Steuer- und SV frei ist.

Es führt meines Erachtens somit kein Weg an einer Umschlüsselung vorbei.

 

Da der Bewertungsabschlag seit Anfang des Jahres auch in der SV freigestellt ist, wundert es mich doch etwas, dass es dafür scheinbar keine Lösung gibt.

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letzte Antwort am 24.08.2021 17:28:47 von Weissnix
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