Hallo zusammen,
im Jahr 2023 wurde für den Verpflegungsmehraufwand die falsche Lohnart verwendet. Die Beträge wurden nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt. Ein Mitarbeiter hat sich jetzt beschwert, dass der Eintrag fehlt. Auf der Lohnabrechnung Dezember ist der Betrag der steuerfreien Zahlung ausgewiesen.
Kann ich das noch über LODAS neu erstellen? Muss das über ELSTER gemacht werden oder gibt es keine Möglichkeit mehr das nachträglich an das Finanzamt zu melden?
Vielen Dank
Hallo,
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS können Sie das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen, wenn in diesen Monaten noch keine Nachberechnung mit dem Zuflussprinzip auf das Vorjahr erfolgt ist.
Die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr kann nach der Abrechnung Februar nur manuell über Mein ELSTER erfolgen.