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Urlaubstage nach Aussteuerung (78 Wochen)

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letzte Antwort am 14.04.2022 14:10:47 von lohni
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lohni
Einsteiger
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Hallo,

ich habe einen Mitarbeiter, der nach 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert wird.

Kann mir jemand sagen, wie ich mit dem Resturlaub verfahre? Ich vermute, dass der AN weiterhin AU ist.

Zahle ich den Betrag in einer Summe mit  Krankengeldende aus?

 

Ich freue mich a

tt81
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
43826 Mal angesehen

Hallo,

 

auf keinen Fall ausbezahlen. 

 

Urlaubsansprüche können nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtssicher finanziell abgegolten werden.

 

Nicht genommene Urlaubstage verfallen am Ende des Kalenderjahres bzw. 31.03.   des Folgejahres sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zweimal im Jahr darauf hingewiesen hat, andernfalls bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Eine Auszahlung ändert nichts daran. 

 

Bei Langzeiterkrankten verfallen die Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist.

z. B. Urlaub aus 2020 verfällt am 31.03.2022, Urlaub aus 2021 verfällt am 31.03.2023 usw. 

Gleichzeitig erwirbt der Langzeiterkrankte für das laufende Kalenderjahr neue Urlaubsanprüche.

 

Ggf. sollte das Arbeitsverhältnis auch für ruhend erklärt werden. Das geschieht nicht automatisch durch den Bezug von Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung, sodass ggf. Ansprüche auf Sonder- bzw. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) bestehten bleiben. 

 

lohni
Einsteiger
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Vielen Dank für die Informationen.

 

Frohe Ostern!

 

Lohni

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letzte Antwort am 14.04.2022 14:10:47 von lohni
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