Hallo, wir haben kein Baulohn und arbeiten mit Lohn und Gehalt. Meine Chefin möchte das jeden Monat bei den Mitarbeitern die erarbeiteten Urlaubstage auf der Lohnabrechnung drauf stehen.
Ich habe diese Möglichkeit beim Baulohn auch gefunden. Kann ich diese Lohnart 8000 auch so verwenden ohne das wir Baulohn abrechnen. Oder enstehen mit dieser Lohnart Meldungen an eine Baukasse oder Fehlermeldungen in Datev?
Vielen Dank.
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Hallo,
der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Tarifvertrag.
Da es sich bei Ihnen nicht um ein Baulohn Mandat handelt, funktioniert die Erfassung der Lohnart 8000 in der Monatserfassung nicht. Bei der Eingabe würden Sie folgende Fehlermeldung erhalten:
Alternativ haben Sie in Lohn und Gehalt die Möglichkeit die Urlaubsstatistik auf dem Brutto/Netto-Formular auszugeben, indem Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Auswertungsdaten | Gestaltung den Haken "Urlaubsstatistik ausgeben" aktivieren. Voraussetzung für den Ausweis der Urlaubstage ist das Hinterlegen des Urlaubsanspruches, sowie der genommenen Urlaubstage. Hierfür finden Sie hilfreiche Informationen in unserem Dokument 1071088 – Urlaub einrichten, erfassen und abrechnen .
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Preuß,
vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße aus Kassel
M. Schmälzle