Hallo,
ich möchte im Lohn und Gehalt die Urlaubsrückstellung für den Vormonat September 2018 erstellen lassen. Für August 2018 funktioniert es auch nicht.
Gibt es hier aktuell Probleme? Es handelt sich um über 500 Arbeitnehmer und für keinen wird die Urlaubsrückstellung berechnet.
Der Haupthinweis lautet: "Für Mitarbeiter XXX sind im betrachteten Zeitraum keine für die Urlaubsrückstellung relevanten Lohnbuchungen vorhanden."
Die Standard-Lohnart ist 2000 Gehalt. Hier passt die Schlüsselung für die Urlaubsrückstellung.
???
Viele Grüße
Eva
Hallo,
damit in Lohn und Gehalt eine Urlaubsrückstellung erstellt werden kann, sind einige Schlüsselungen sowohl auf der Mandanten- und der Mitarbeiterebene zu hinterlegen.
Wichtig ist, dass auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Urlaubsrückstellung die Angaben mit dem Gültig ab hinterlegt werden, ab dem die Urlaubsrückstellung gültig ist und in den Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage/Urlaub der Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr eingetragen ist.
Diese Einstellungen ist in den einzelnen Mitarbeitern unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch zu speichern und ggf. anzupassen.
Wenn ein Mitarbeiter Urlaub genommen hat, ist der Zeitraum im Kalender mit dem Ausfallschlüssel U oder mit einer Statistiklohnart zu buchen.
Falls diese Buchungen nun nachträglich vorgenommen werden ist anschließend eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung zu erstellen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Infodokument Urlaubsrückstellung - einrichten, erstellen und übergeben.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort und die Hinweise.
Die Berechnung der Urlaubsrückstellungen ist schon seit 2015 eingerichtet und funktionierte bisher auch für jeden Monat. Seit August 2018 wird jedoch keine Urlaubsrückstellung mehr erstellt, mit Hinweis auf die oben genannte Meldung.
Woran kann das liegen?
Viele Grüße
Eva
Hallo Eva,
um Ihre Anfrage genau zu prüfen und einen Lösungsweg zu finden, benötigen wir weitere Informationen.
Wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihr Anliegen detailliert prüfen können.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG