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Urlaubsanspruch wg. Schlechtwetterkündigung Malerkasse

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letzte Antwort am 02.08.2022 10:21:19 von cro
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe einen Mandanten bei dem hat ein MA eine Schlechtwetterkündigung im Malergewerbe zum 07.01.2022 bekommen. Am 15.02.2022 wurde dieser MA wieder eingestellt. Die Urlaubstage aus dem VJ hat er mit übernommen und die tauchen auch wie im Januar auch, in der Abrechnung mit auf. Allerdings wird der Januar und Februar nicht als Anspruchsmonat für Urlaub mitgerechnet. Er hat bis einschließlich Juli 10 Tage auf der Abrechnung stehen. 

Ist das wirklich richtig? Man hat doch auch einen Urlaubsanspruch für Teilmonate. Wie müsste ich die Tage ändern? Und vor allem wo? Dieser Mandant mein einziger Lodas Mandat. Wir arbeiten ansonsten nur mit LuG.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
868 Mal angesehen

Bei Eintritt müssen die Urlaubsansprüche lfd. Kalenderjahr manuell vorgetragen werden: DATEV-Hilfe: Vortragswerte bei Neueintritt/Wiedereintritt - Maler- und Lackiererhandwerk - DATEV Hilfe-Center

 

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letzte Antwort am 02.08.2022 10:21:19 von cro
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