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Urlaubsabrechnung Malergewerbe

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letzte Antwort am 13.08.2019 10:17:41 von Vanessa_Mertel
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büro19
Beginner
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Hallo!

Wir rechnen einen Maler mit Lodas ab.

Wir haben für einen MA die Abrechnung mit  normalen Stunden gebucht. Bei dieser Abrechnung hatte der AN noch 8 Tage Resturlaub mit einer Summe von 874,37 Euro.

Nun teilt der Mandant mit, er hätte vergessen, den Urlaub einzutragen, so dass ich eine Korrektur erstellen musste.

Ich buchte die genommenen 8 Tage wie immer mit BS 71. Das ausgerechnete Urlaubsgeld beträgt allerdings 992,00 Euro (64 Std x 15,50).

Warum beträgt die verfügbare Summe laut Datev aber nur 874,37 Euro? Eigentlich würde dem MA aber der höhrere Betrag zustehen.

Wir haben den Lohn ab Mai von einem anderen Steuerberater übernommen, die Werte wurden uns von Datev übermittelt.

Was mir jetzt noch auffällt: Die korrigierte Abrechnung weist im Brutto die geringe Summe als Urlaubsgeld aus.

In der Baulohn Urlaubs-Statistik erscheinen beim Resturlaub jetzt aber noch eine Summe von 95,53 Euro, Tage Null.

Wie kann das sein? Es müsste doch jetzt erst recht alles auf Null sein. Kann ich die 95,53 Euro irgendwie auf das Urlaubsgeld raufschlagen?

Kann mir jemand helfen?

Nachricht geändert durch Andrea Meier

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1384 Mal angesehen

Hallo Frau Meier,

die Berechnung im Malergewerbe ist, vergleichbar wie im Bauhauptgewerbe, an Hand der Bruttolohnsumme (Steuerbrutto) und dem Urlaubsprozentsatz zu rechnen. Der Arbeitnehmer spart sich sein Urlaubsentgelt entsprechend des Entgelts bei der Malerkasse an.

Das Urlaubsentgelt errechnet sich:

  • aus dem Teil des im laufenden Kalenderjahr bis zum Urlaubsantritt verdienten Brutto-Lohn, multipliziert mit dem für den Arbeitnehmer gültigen Prozentsatz,
  • aus dem vom Vorjahr übertragenen Resturlaubsentgelt, gegebenenfalls einem Vortrag und
  • aus den Ausgleichsbeträgen

Die genaue Berechnung können Sie aus dem unten verlinkten Info-Dokument 5300757 unter Punkt 2.5 entnehmen.

Programmtechnisch besteht die Möglichkeit den Urlaub vollständig aufzulösen, indem Sie eine Buchung mit Wert 99 und BS 85 durchführen. Die Erstattung durch die Malerkasse kann in dieser Berechnung aber nicht zugesichert werden, da diese komplette Auflösung nicht tarifkonform ist.

Hinweis: Bei der Buchung mit dem BS 85 darf nicht gleichzeitig der BS 71 gebucht werden.

Weitere Informationen und Beispiele zur Abrechnung von Urlaub im Maler- und Lackiererhandwerk finden Sie unter folgenden Dokumentennummern in der Info-Datenbank:

5303131 "Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)"

5300757 "Urlaub - Lexikon Lohn und Personal - Malergewerbe"

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.08.2019 10:17:41 von Vanessa_Mertel
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