Hallo
bei einem Mitarbeiter, der nun nach langer Krankheit zum Ende April in den Ruhestand geht, müssen die Urlaubstage abgegolten werden. Ist es richtig, dass Datev keine eigenständige Kürzung der abgegoltenen Tage macht? Ich muss also alles manuell (Höhe der Abgeltung) errechnen und die abzugeltenden Urlaubstage rauslöschen?
das irritiert mich ein wenig weil Datev ansonsten unheimlich viel automatisch berechnet ?!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
ja, Sie müssen das selbst ermitteln. Datev kann ja die arbeitsrechtliche Situation bei Ihnen nicht beurteilen. Es kann ja z. Bsp. sein, dass übergesetzlicher Urlaub wirksam vertraglich für die Abgeltung ausgeschlossen ist.
Was es leider nicht gibt und das würde ich eher von der Datev erwarten, ist, dass kein Hinweis erfolgt, dass trotz Austritt noch Resturlaub - wenn man z. Bsp. vergessen hat, den Urlaub zu kürzen - vorhanden ist.
Viele Grüße
T. Reich
ich kannte es bei meinem alten Programm so, dass man selber die Anzahl der abzugeltenden Tage in einer Maske eingetragen hat, und die Höhe der Abgeltung sowie die Kürzung der Tage erfolgte dann automatisch...
aber das Argument ist natürlich auch richtig
ein Warnhinweis auf noch vorhandenen Urlaub zum Austritt würde ich mir auch wünschen
Hallo,
das kann man tatsächlich lösen. Sie nehmen ein Lohnart, die mit Durchschnitt rechnet. Wenn Sie z. Bsp. die Datev-Standardlohnart 4030 als Basis nehmen und kopieren, können Sie damit weiter arbeiten und die Lohart an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Sie müssen sich dafür etwas in die Durchschnittsberechnungslogik von Lohn und Gehalt einarbeiten, wenn Sie es nicht sowieso schon beherrschen:. Hier das Dokument der Datev
Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Bei den Lohnartenbesonderheiten können Sie, wenn Sie "Ihre" Lohnart sonst fertig haben, noch die Statistik einfügen. Unter dem Punkt "Stunden für Statistik" über das Drop-Down-Menü "Stunden für Statistik" den Punkt "Urlaubstage genommen" auswählen.
Viele Grüße
T. Reich