Hallo Zusammen,
wir haben folgenden Fall abzurechnen bzw. nachzuberechnen.
eine Mitarbeiterin ist von 16.12.21 bis 12.10.23 in Elternzeit und kündigt auf den 13.10.23. Es wurde eine Urlaubsabgeltung ca. 2600€ (Stammlohnart 223) und Jährl. Überstundenabgelt. (Stammlohnart 877) Mit ca. 1950€ abgerechnet. Es wurden für 1 SV Tag Beiträge einbehalten, begrenzt auf BBG. Parallel gab es weitere Nebenbeschäftigung (kein Minijob), mit der gleichen Unterbrechung, abgemeldet auch zum 13.10.23, 0€. Die Mitarbeiterin hat am 16.10.23 eine neue Hauptbeschäftigung angefangen.
In 01/24 bzw. 02/24 kommt eine Rückmeldung von AOK wegen Nebenbeschäftigung, was bei uns eine Nachberechnung auslöst, so dass der restliche Betrag von 4.400€ in RV/AV nachverbeitragt wird und eine Überzahlung an AN mit ca. 500€ entstanden ist.
Unsere Frage ist: wieso und ist es richtig so? Hätte man andere Lohnart für die Überstunden aus 2021 nehmen sollen?
Vorab vielen Dank!
VG Edyta
Hallo Edyta,
aufgrund der weiteren Nebenbeschäftigung der Mitarbeiterin handelt es sich bei beim Arbeitsverhältnis um eine Mehrfachbeschäftigung.
Aufgrund dessen erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse Rückmeldungen eingespielt, wodurch die Sozialversicherung anteilig pro Arbeitgeber berechnet wird.
Klären Sie am besten direkt mit der Krankenkasse, ob die eingespielten Rückmeldungen korrekt übernommen wurden.
Für die Abrechnung der Überstunden können wir leider keine rechtliche Auskunft erteilen.
Die Buchung der Lohnart hat aber keine Auswirkung auf die Einspielung der Rückmeldung zur Mehrfachbeschäftigung von der Krankenkasse.