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Urlaubsabgeltung nach Aussteuerung

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letzte Antwort am 31.05.2017 10:34:35 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

ich habe folgende Fragen:

Ein Mitarbeiter ist seit Mitte 2016 ausgesteuert und wird zum 01.09.17 in Altersrente gehen. Er soll in 8.17 Urlaubsabgeltung über brutto € 6.000,00 bekommen. Diese Auszahlung kann nur zum Beendigungszeitpunkt erfolgen, oder? Der Mandant fragt, ob sie auch auf 3 Monate aufgeteilt werden kann.

Macht es einen Unterscheid, wenn es keine Alters-, sondern eine 100 %-ige Erwerbsunfähigkeitsrente ist?

Die Auszahlung ist dann sowohl sv- (§ 224 SGB V) als auch steuerfrei ?

Gruss

Ulrike Scheck

lohnetc
Aufsteiger
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Moin Frau Schreck,

nach § 224 SGB V zahlt der Arbeitnehmer keine Beiträge für die abschließend aufgezählten Lohnersatzleistungen, sollten andere Einkünfte vorliegen, sind diese natürlich zu versichern und zu versteuern.

Bitte auch den zweiten Satz berücksichtigen:

"Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen."

Weiterhin viel Erfolg.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

wieso sollte die Urlaubsabgeltung steuerfrei sein?

MfG

Eva F.

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ulis
Aufsteiger
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Hallo,

sorry, meinte mit steuerfrei, daß keine Steuern anfallen würden , da er ja in 2017 noch kein Arbeitseinkommen hatte.

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letzte Antwort am 31.05.2017 10:34:35 von ulis
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