Hallo Zusammen,
ich habe folgende Fragen:
Ein Mitarbeiter ist seit Mitte 2016 ausgesteuert und wird zum 01.09.17 in Altersrente gehen. Er soll in 8.17 Urlaubsabgeltung über brutto € 6.000,00 bekommen. Diese Auszahlung kann nur zum Beendigungszeitpunkt erfolgen, oder? Der Mandant fragt, ob sie auch auf 3 Monate aufgeteilt werden kann.
Macht es einen Unterscheid, wenn es keine Alters-, sondern eine 100 %-ige Erwerbsunfähigkeitsrente ist?
Die Auszahlung ist dann sowohl sv- (§ 224 SGB V) als auch steuerfrei ?
Gruss
Ulrike Scheck
Moin Frau Schreck,
nach § 224 SGB V zahlt der Arbeitnehmer keine Beiträge für die abschließend aufgezählten Lohnersatzleistungen, sollten andere Einkünfte vorliegen, sind diese natürlich zu versichern und zu versteuern.
Bitte auch den zweiten Satz berücksichtigen:
"Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen."
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo,
wieso sollte die Urlaubsabgeltung steuerfrei sein?
MfG
Eva F.
Hallo,
sorry, meinte mit steuerfrei, daß keine Steuern anfallen würden , da er ja in 2017 noch kein Arbeitseinkommen hatte.