Habe eine Urlaubsabgeltung in April 2025 auszubezahlen für einen ehemaligen Mitarbeiter, der bereits in 2022 ausgeschieden ist und im Programm nicht mehr erscheint. Habe ihn jetzt für April neu angemeldet mit einer neuen Personalnummer. Laut Krankenkasse gehört diese Einmalzahlung allerdings in 2022. Das geht ja leider nicht mehr.
Laut Krankenkasse ist diese Einmalzahlung sozial- und umlagefrei. Das kann ich für April auch so nicht eingeben.
Wer kann mir da weiter helfen ?
Hallo,
soll die Einmalzahlung nur steuerpflichtig abgerechnet werden? Wenn ja kann die Stammlohnart 203 verwendet werden. In der Stammlohnart kann der Schlüssel 7 (Bezüge nur steuerpflichtig - Versteuerung über Jahrestabelle) in der Steuer- und SV-Behandlung hinterlegt werden.
Einmalbezüge werden nicht bei der Beitragsberechnung zur Umlage 1 und Umlage 2 berücksichtigt.