Hallo zusammen,
bei uns ist eine Mitarbeiterin zum 31.07.2023 ausgeschieden. Hatte noch 10 Urlaubstage übrig. Bei dem Feld "Urlaubsabgeltung erfolgt bis" wurde der 31.07.2023 erfasst. (Urlaubsanspruch wurde mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt)
Bei der Sendung der Arbeitsbescheinigung kommt folgender Fehler: "Das Feld Urlaubsabgeltung erfolgt bis (TT.MM.JJJJ) ist nicht gefüllt oder fehlerhaft.
Welches Datum muss hier eingetragen werden?
Danke 🙂
Meines Wissens sind die abgegoltenen Tage draufzurechnen, also der 14.08.23, da die Arbeitnehmerin erst ab 15.08. Anspruch auf Leistungen hat.
Als kleine Ergänzung, das ist allerdings Arbeitsrecht, da sie im 2H gekündigt hat, hat sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub und, sofern im AV/TV nicht geregelt ist, auch auf den zusätzlich gewährten. Eine Bescheinigung ist entsprechend auszustellen, dass sie den gesetzlichen Urlaub für dieses Jahr bereits erhalten hat.
Setzt allerdings voraus, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate besteht.
Hallo,
Informationen hierzu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung übermitteln (BEA) unter Punkt 3.5.
Geben Sie in diesem Feld ein, wie lange das Arbeitsverhältnis angedauert hätte, wenn nach den gesetzlichen/ (tarif-) vertraglichen Bestimmungen die Urlaubstage im Anschluss an das Arbeits-/Dienstverhältnis genommen worden wären.
Bei rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.