einem AN soll mit der Dez. Abrechnung sein restlicher Urlaub abgerechnet werden.
Der AN ist ab Januar Rentner.
Eine Weiterbeschäftigung findet ab Januar voraussichtlich als Minijobler statt.
Ist eine Abgeltung möglich? Was ist zu beachten (Loharten))
Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist möglich, ja. 5303033, Punkt 3.2.3.2
Aber das würde ich nur machen, wenn er in Rente geht und komplett ausscheidet. Wenn er weiter geringfügig beschäftigt wird, könnte das Ärger mit der Soka geben. Die führen ja nur ein Urlaubskonto, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Grundsätzlich nimmt er den gesammelten Urlaubsanspruch also mit in die GFB.