Hallo Zusammen,
bei uns tritt ein MA aus. Er ist Langzeitkrank und jetzt läuft seine Befristung ab.
Er hat noch Urlaubstage offen, die wir ihm abgelten möchten. Das wäre ja als eine Einmalzahlung sog. sonstiger Bezug zu versteuern.
Da der MA aber als Langzeitkrank hinterlegt ist wird mir es jetzt steuerfrei abgerechent. Das ist ja nicht richtig.
Was muss ich tun damit diese Einmalzahlung trotz der Unterbrechung(Langzeiterkrankung) als sonstiger Bezug versteuert wird.
Viele Grüße Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
selbst gerade gefunden, dass es so tatsächlich richtig ist... habe vorher nichts dazu gefunden.
... Da der Arbeitnehmer die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat, darf die Unterbrechung nicht aufgehoben werden.
Aufgrund fehlender SV-Tage und somit fehlender Beitragsmessungsgrenze für dieses Jahr fallen für die Einmalzahlung keine SV-Beiträge an.