Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Wir bieten als Firma eine BAV an in Form eines Gruppenvertrags. Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine Kapitalzusage mit Rentenwahlrecht und Rückdeckungsversicherung. Der Beitrag bemisst sich am jeweiligen Bruttojahresentgelt des Mitarbeiters und wird zusätzlich allein von uns als AG bezahlt.
Kann mir jemand sagen, ob diese Beiträge in DATEV Lohn & Gehalt erfasst werden müssen oder nicht? Bisher sind die Beiträge nicht auf den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen worden.
Und gibt es eine Möglichkeit der Erfassung im System, dass die Beiträge monatlich überwiesen werden wenn die Abrechnungen gemacht werden ohne eine manuelle Überweisung vom Firmenkonto für jeden einzelnen MA zu erfassen?
Meiner Kenntnis nach ist die U-Kasse im Lohnkonto aufzuzeichnen, und dahin gelangt sie nur über die Erfassung in der Lohnabrechnung.
Eine Überweisung der Gesamt-bAV für alle AN in einem Betrag dürfte über UN-online und den dortigen Zahlungsverkehr möglich sein. Ich wüsste nicht, dass in LuG auf diese Weise gefiltert werden könnte.
Falls mehrere Geschäftskonten zur Verfügung stehen, und keine weiteren Individualzahlungen erfolgen, könnte dies auch über Bankverbindung/Zahlungsarten Bereich Individuelle Mitarbeiterzahlungen geschlüsselt werden. Aber ob das so klug wäre....
Hallo,
unabhängig davon, ob Sie die Beträge auf der Gehaltsabrechnung ausweisen müssen oder nicht, funktioniert die Erzeugung eines (Sammel-)Überweisungsträgers (Datei) aus Lohn und Gehalt nur, wenn Sie die Daten beim jeweiligen Mitarbeiter erfassen.
Ich würde aber auch einen Ausweis auf der Gehaltsabrechnung als gegeben ansehen, da die Entgeltbescheinigungsverordnung Zukunftssicherungsleistungen berücksichtigt wissen will.
Viele Grüße
T. Reich
Unter welchem Punkt müsste die Erfassung erfolgen beim Mitarbeiter?
Viele Grüße
Miriam
Betriebliche Altersvorsorge |Unterstützungskasse. Ich würden den Assistent bAV-Neuanlage nutzen.