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Unterkunft neuer Mitarbeiter

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letzte Antwort am 07.09.2023 14:36:49 von pogo
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Kantapper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
181 Mal angesehen

Wir haben einen neuen Mitarbeiter, der zum 01.09. neu angefangen ist. Er hat aber erst eine Wohnung zum 
15.09. gefunden (er wird weiterhin pendeln, fährt am Wochenende nach Hause. Bis zum 15.09. ist er in einem Hotel untergebracht. Die Firma trägt die Kosten. Da dies ja aber ein geldwerter Vorteil ist meine Frage, wie ich es abrechnen muss. Ich kenne mich damit gar nicht aus. Es gibt ja sicherlich so etwas wie ein steuerfreier Zuschuß. Wie aber mach ich das in Lohn- und Gehalt? 

 

Im Internet finde ich dazu leider nichts. 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
135 Mal angesehen

Freie Verpflegung und Unterkunft - Beispiele für Lohn und Gehalt

 

Ein Hotelzimmer wird wahrscheinlich nicht die Anforderung einer Wohnung erfüllen, da keine Kochmöglichkeit vorhanden ist.

Folglich müsste hier der Sachbezugswert für eine Unterkunft zur Anwendung kommen.

 

Im Zweifel beim Rentenversicherungsprüfer nachfragen.

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letzte Antwort am 07.09.2023 14:36:49 von pogo
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