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Unterhaltspfädung Restschuld ändern

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letzte Antwort am 11.11.2022 15:44:03 von Monique_Müller
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Daniel_81
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Tag,

 

wir haben folgenden Fall:

 

Ein Arbeitnehmer hat eine Unterhaltspfändung die schon mehrere Jahre abgerechnet wird. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht hat sich die Restschuld aufgrund von Zinsen etc. geändert, sodass der Betrag auf der Lohnabrechnung nicht mehr korrekt ist. 

Wie können wir diesen Betrag ändern ? Einfach den Pfändungsbetrag im aktuellen Monat überschreiben ?

 

Wir rechnen den Lohn mit Lodas ab.

 

Gruß

Daniel

pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
325 Mal angesehen

Guten Morgen! 🙂

 

 

Ist ein falscher Betrag gepfändet worden oder geht es nur um die reine "Darstellung" der Restschuld auf der Lohnabrechnung? Muss das Ganze rückwirkend als Nachberechnung geändert werden oder geht es um die noch kommenden Abrechnung?

 

 

Viele Grüße! 🙂

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Daniel_81
Beginner
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Nachricht 3 von 5
314 Mal angesehen

Hallo, 

 

ein falscher Betrag wurde nicht gepfändet da die Restschuld noch hoch genug war. Es geht um die Darstellung der Restschuld auf zukünftigen Abrechnungen. 

 

Viele Grüße 🙂

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stephanramm
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
309 Mal angesehen

Ich habe im Register Pfändung die gewöhnliche Forderung um den Zinsbetrag im aktuellen Monat erhöht. Dann hat die Restschuld wieder gestimmt. Eine andere Lösung ist mir nicht bekannt

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
258 Mal angesehen

Hallo Daniel,

 

ich würde empfehlen, die bisherige Pfändung zu beenden und eine neue Pfändung mit der erhöhten Restschuld zu erfassen.

 

Du kommst zwar auch ans Ziel, in dem Du die gewöhnliche Forderung erhöhst, jedoch kann es Dir bei Nachberechnung die Restschuld durcheinander wirbeln. Deshalb: Safety first. 😊

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.11.2022 15:44:03 von Monique_Müller
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