Ich habe eine Frage bezüglich unregelmäßig arbeitender Minijobber.
Ich kann keine Zeiten bei "Arbeitszeiten" regelmäßige Arbeitszeiten: wöchentliche Arbeitszeiten eintragen.
Die Mitarbeiter kommen nach Bedarf und haben somit keine festen oder regelmäßigen Arbeitszeiten.
Was trage ich bei der Schnellerfassung Arbeitszeit ein?
Was muss ich eintragen bei dem Reiter Unfallversicherung und dort Stundenermittung für Mitarbeiter?
Jetzt steht dort: Wie Mandanteneinstellung (Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes).
Bei der Abrechnung bekomme ich eine Fehlermeldung
Hinweis #LN03643
Laut Tätigkeitsmerkmal handelt es sich um einen Teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Für den Mitarbeiter liegt
jedoch keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird für eine
anteilige Berechnung des Vollarbeiterrichtwertes (geleistete Stunden in der Unfallversicherung) benötigt.
» Erfassen Sie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters.
Wie kann ich die Angelegenheit lösen?
Trage ich bei dem Reiter Unfallversicherung "Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten" ein, statt "wie Mandanteneinstellung?
und dann rückwirkend ab Januar 2023?
Hallo,
also wg. der UV, würde ich wie schon festgestellt Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten nehmen.
Wegen keine festen Arbeitszeiten beachte § 12 TzBfG (siehe Anhang), sonst gelten 20 Std./Woche und somit ist die geringfügige Beschäftigung nicht möglich.
Sollte man schon lieber vorher klären und muss ja auch im Arbeitsvertrag stehen.
Entsprechend würde ich das dann übernehmen.
MfG nh