Nach zig Fehlerprotokollen kam nun heute der Hinweis, dass die Daten mit der BG abgeglichen werden sollen, da die Zugangsdaten nicht übereinstimmen. Wir haben ab 2017 eine neue Mitgliedsnummer erhalten, der Abruf hat auch geklappt. Nach Rücksprache mit der BG stellt sich nun heraus, dass der Abruf für 2016 nicht klappt, weil er die alte Mitgliedsnummer mit dem PIN nicht möchte, hier soll nun die neue Mitgliedsnummer auch für 2016 eingetragen werden. Nur ist dieses Feld leider grau hinterlegt. Wäre schön, wenn mir jemand kurz sagen könnte, was zu tun ist. Ich möchte die Angelegenheit so langsam vom Tisch haben Beste Grüße ....
Hallo,
ich würde es folgendermaßen versuchen:
Zurück in den Januar 2016, BG-Daten löschen und unter einer neuer BG-Nummer mit den neuen Mitgliedsdaten die BG wieder erfassen. Dann Abruf für 2016 und 2017 zusammen, da die BG-Zugangsdaten ja für beide Jahre gelten sollen.
MfG
K. Baers
Hallo Zusammen,
eine kleine Anmerkung noch von unserer Seite:
Zunächst vielen Dank an Frau Baers für die Hilfestellung.
Da im genannten Sachverhalt bereits eine neue Mitgliedsnummer für 2017 gültig ist, muss der UV-Stammdatenabruf für die alte Mitgliedsnummer nur für 2016 vorgenommen werden.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG