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Unbezahlter Urlaub und Lohnsteuer

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letzte Antwort am 24.10.2022 12:42:26 von Uwe_Lutz
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em1986
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter hatte vom 05.09.-16.09.2022 unbezahlten Urlaub.

Das Entgelt wurde dementsprechend gekürzt. Jetzt ist mir aufgefallen das die Lohnsteuer einen kleineren Betrag für September aufweist, als z.B. für August wo für weniger Gehalt (da Eintritt ab 22.08.2022) der Lohnsteuerbetrag höher war.

Was ist die Ursache dafür?

 

Vielen Dank und schöne Grüße.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Bei einem Eintritt erfolgt eine Teilmonatsberechnung, d.h. das Entgelt wird fiktiv auf einen vollen Monat hochgerechnet, davon die Lohnsteuer ermittelt und diese wieder auf den Teilmonat runtergerechnet.

 

Bei einem unbezahlten Urlaub laufen die Steuertage weiter, d.h. der Teilmonatsbetrag wird aus der normalen Monatstabelle abgelesen.

em1986
Beginner
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Nachricht 3 von 4
234 Mal angesehen

Der Betrag wird aus der normalen Monatstabelle ermittelt, obwohl der Mitarbeiter nach der besonderen Tabelle abgerechnet wird (Beitragsschlüssel 0000)?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
211 Mal angesehen

Eine Besondere Lohnsteuertabelle gibt es schon seit Jahren nicht mehr, da die Abzüge für die Vorsorgeaufwendungen vorab von dem Einkommen gekürzt werden. Deswegen muss bei einer Ermittlung der Lohnsteuer auch immer mit eingegeben werden, welche Sozialversicherungsabzüge erfolgen.

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letzte Antwort am 24.10.2022 12:42:26 von Uwe_Lutz
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