Hallo,
ich habe einen Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter aus der Ukraine zum Beschäftigungsbeginn die Umzugskosten erstatten möchte.
Darf ich diese jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen? Oder ehr nicht, weil der Umzug nicht zu 100% betrieblich ist, sondern ehr an dem aktuellem Krieg in der Ukraine liegt?
Vielen lieben Dank.
Oder ehr nicht, weil der Umzug nicht zu 100% betrieblich ist, sondern ehr an dem aktuellem Krieg in der Ukraine liegt?
Woran soll man das erkennen?
Umzugskostenvergütungen in der Entgeltabrechnung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Eine berufliche Veranlassung liegt ebenfalls vor, wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Insbesondere bei Bezug oder Aufgabe einer Dienstwohnung, die aus betrieblichen Gründen nur bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist, z. B. um deren jederzeitige Einsatzmöglichkeit zu gewährleisten.
Ich würde sagen, dieser Punkt trifft auf Ihren Fall zu.