Hallo, liebe Community, ich bräuchte bitte Hilfe bei folgendem Fall:
Ein Mandant war von Betriebsaufnahme an bei der Soka-Bau gemeldet und wurde entsprechend als Bauhauptgewerbe abgerechnet.
Jetzt haben sich jedoch seine Tätigkeiten verlagert, so dass er ab 01/2019 zur Malerkasse wechselt. Die Soka-Bau hat diesen Wechsel bereits geprüft und dem zugestimmt - das Beitragskonto dort wurde zum 31.12.2018 geschlossen.
Der Monat Januar 2019 ist in Lodas bereits abgerechnet (noch über Soka-Bau).
Was muss ich jetzt tun?
- Rückwirkend ab 01/2019 die Malerkasse schlüsseln? Werden dann die Abrechnungen mit der Soka-Bau storniert?
- Oder lieber ab dem Abrechnungsmonat Februar umschlüsseln - und die Malerkasse und die Soka-Bau den Ausgleich untereinander vornehmen lassen? (Die Malerkasse hatte mir signalisiert, dass so etwas wohl grundsätzlich möglich sei)
- Oder ist eine Umschlüsselung generell keine gute Idee und man sollte lieber eine komplett neue Mandantennummer vergeben?
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit?
Vielen Dank vorab!! Viele Grüße, N. Pieper
Hallo N. Pieper,
Sie können die Malerkasse rückwirkend ab 01/2019 schlüsseln und eine Wiederabrechnung komplett senden, damit die Meldungen für die Malerkasse erstellt werden. Eine Stornomeldung für die SOKA Bau wird jedoch nicht erstellt. Hier sollten Sie ggf. nochmal Rücksprache mit der SOKA Bau halten.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG