Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zu UO Personaldaten.
Kann ich den ersten Schritt umgehen, dass mein Mandant den Fragebogen dem Mitarbeiter digital zusendet OHNE das er bereits erste Angaben machen muss?
Insbesondere bei Mandanten mit Sofortmeldepflicht benötige ich die Angaben aus dem Personalfragebogen VOR der Sofortmeldung.
Wenn mein Mandant dort schon die SV-Nummer etc. angeben muss, ist der digitale Personalfragebogen danach nicht wirklich effizient.
Hallo,
es ist nicht möglich, den Personalfragebogen über DATEV Personaldaten vor der Sofortmeldung abzuschicken.
Wenn der Mandant für die Sofortmeldung verpflichtet ist, muss die Abfrage in dem ersten Schritt erfolgen.
Alternativ können die Personalfragebögen auch für den Mandanten als Word- oder Excel-Fragebogen bereitgestellt werden.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Personalfragebögen zur Vorerfassung von Personaldaten .
Die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung kann nur in Lodas gesetzt werden.
Gehen Sie hierzu unter Mandantendaten I Sozialversicherung I Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV bei Angaben zu DEÜV-Meldungen und setzen das Kontrollkästchen für die Sofortmeldung.
@Jacqueline_Schön schrieb:
Alternativ können die Personalfragebögen auch für den Mandanten als Word- oder Excel-Fragebogen bereitgestellt werden.
Liebe @Jacqueline_Schön,
man kann auch seinen Namen tanzen 😶. Wir haben 2023! Excel Tabellen mit Makros sind gefährlich und potentiell unsicher und schon gar nicht via E-Mail zu senden (Ransomware). Und bei Word muss man copy/paste ins Lohnprogramm machen? Also macht man nochmal alle Arbeit, die beim Ausfüllen der Word Datei gemacht wurden?!
Mich erschreckt diese Antwortmöglichkeit - wo stehen wir technologisch im Lande Deutschland? 🇩🇪
Hallo Frau Schön,
ist das noch immer so dass man die Sofortmeldung nicht abstellen kann, so dass man sie erst nach der Bearbeitung durch den/die Lohnsachbearbeiter:in tatsächlich versendet?
Herzliche Grüße aus dem sonnigen Rheingau 🌞
@SNdStb schrieb:ist das noch immer so dass man die Sofortmeldung nicht abstellen kann
Wenn der Mandant nicht sofortmeldepflichtig ist, kannst du die Sofortmeldung wie von @Jacqueline_Schön beschrieben abstellen.
Ist der Mandant aber sofortmeldepflichtig, musst du erst die Sofortmeldung machen, bevor aus DUO der Personalfragebogen versendet werden kann. Wenn du die Sofortmeldung verschieben könntest, bis die Kanzlei sich darum gekümmert hat, ist sie ja nicht mehr sofort. 😉