Guten Tag,
wenn ich für einen Arbeiter einen U1 Antrag stelle, muss ich den Stundenlohn angeben, ok.
Nun bekommen unsere Arbeiter aber immer einen sich ändernden mtl. Leistungszuschuss. Wie wird dieser denn im Erstattungsantrag berücksichtigt? Wo muss ich diesen angeben? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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Guten Tag,
wenn der Leistungszuschuss im AAG-U1-Antrag mit in die Erstattung einfließen soll, gehen Sie wie folgt vor:
Führen Sie eine Probe- oder Lohnabrechnung durch und prüfen Sie das Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung, welches Sie auf der zweiten Seite des AAG-Antrags finden.
Ob der genannte mtl. Leistungszuschuss wirklich im Erstattungsantrag berücksichtigt werden muss, kann ich rechtlich nicht beurteilen.