Hallo zusammen,
wir hatten leider einen sehr unfähigen Lohnmitarbeiter und räumen gerade alle seine Lohnmandate auf. Wir haben festgestellt, dass bei einem Mandat bei den Minijobbern die U1 nicht abgeführt wurde, da bei der Krankenkasse (= Bundesknappschaft) die Umlageart U1_1 nicht hinterlegt war 😕
Wir möchten nun eine Nachberechnung ab dem ersten Monat für die AN durchführen (siehe Dok-Nr. 5303378 unter Punkt 3.3), kommen aber ja bei den Nachberechnungen nur in 2024 und in 2023 zurück. Ein AN muss aber ab 12/2021 und ein weiterer ab 4/2022 geändert werden 😕
Wie können wir das umsetzen?
Vielen Dank vorab schon mal für Eure Hilfe 🙂
das wird vermutlich nur eine SV-Prüfung richten können. Nachberechnungen gehen maximal in das Vorjahr...
Die Zinsen auf die Rückzahlung würden wir uns natürlich gerne sparen... Da muss es doch noch irgendwie eine Möglichkeit zur Fehlerkorrektur geben?
Guten Tag,
ganz prakmatisch: Was spricht dagegen, die Bundesknappschaft anzurufen, den Sachverhalt zu schildern und zu erfragen, wie man nun vorgehen soll?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.