abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Todesfall eines Mitarbeiters

1
letzte Antwort am 06.10.2026 14:27:36 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
geissa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
221 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe bereits den kompletten Verlauf den Anfrage von "Wikrull" durchgelesen und bin auch fast überzeugt, dass ich in meinem Fall genauso vorgehen muss, dennoch kommen mir Zweifel:

 

Leider ist unser Mitarbeiter am 01.10. verstorben und jetzt steht bei uns aktuell die Lohnabrechnung für den September 2026 an. Mit dem Finanzamt habe ich bereits telefoniert und die Steuerfrage geklärt, ebenso die Sozial- versicherung mit der Krankenkasse. Nun habe ich aber in verschiedenen Foren gelesen, dass der Einfachheit halber noch mit den Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden darf.

 

Bzw. ist es bei uns ja der gesamte Vormonat, der, wenn wir direkt am 30. September abgerechnet hätten, auch direkt noch an unseren Mitarbeiter überwiesen worden wäre.

Hier wird in der Abrechnung immer nur vom Sterbemonat gesprochen, doch bei uns ist es ja so, dass die Abrechnung noch für den Monat vor dem Sterbemonat gilt!

 

Vielleicht kann mir jemand meinen Gedankenknoten entwirren? Ich bin dankbar für jegliche Hilfe.

 

MfG

geissa

 

 

1
letzte Antwort am 06.10.2026 14:27:36 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage