Ich habe heute mit der KK telefoniert, da ich einen Mitarbeiter habe, der nach zwei Monaten voller EZ, 6 Wochen Teilzeit arbeitet bevor er in eine weitere volle EZ geht.
Laut Krankenkasse ist der Mitarbeiter mit Beginn der Teilzeitbeschäftigung sozialversicherungspflichtig zu schlüsseln.
Wenn er von der Teilzeit in die volle Elternzeit geht, muss er ab diesem Tag wieder als freiwillig in der GKV geschlüsselt werden. Dies muss laut Krankenkasse Tag genau geschehen.
Wie kann das bei Datev den umgesetzt werden? Ich kann bei Datev doch nur volle Monate schlüsseln, oder?
Eine neue Personalnummer darf in diesem Fall nicht angelegt werden, da es sich um eine Tätigkeit handelt die über der Minijobgrenze liegt.
Die Meldung über die Elternzeit an sich ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Lassen Sie sich mal die Gesetzesgrundlage dafür geben. Lt. Haufe verbleibt es bei der Versicherungspflicht:
Krankenversicherung während der Elternzeit | Personal | Haufe
Wird während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aufgenommen und die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten, tritt grds. Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein. [...] Wird nach der Elternzeit die Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder aufgenommen, verbleibt es - mindestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres - bei der durch die Teilzeitbeschäftigung eingetretenen Versicherungspflicht.
Da durch die Stundenreduzierung neu geprüft werden muss, ob die Jahresentgeltgrenze mit den neuen Werten überschritten wird, ist eine Änderung in eine Vers.pfl. vorzunehmen. Es wäre nicht wirklich Sinnvoll bei einem Bruttoverdienst von € 1.300 einen freiwilligen GKV Beitrag von etwa 850 € zu zahlen bei der der AG Zuschuss nur 140 € beträgt.
Bisher habe ich das auch immer so abgerechnet, nur sind die Eltern dann nicht noch einmal in Elternzeit gegangen bzw. haben nach der EZ wieder ihre Vollzeitbeschäftigung aufgenommen.
Das sehe ich ja genauso - nur die Zurückschlüsselung auf freiwillig verstehe ich nicht; das meinte ich mit, bei der KK noch mal die Gesetzesgrundlage erfragen.