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Teilzeit als gewerblicher AN im Bauhauptgewerbe, Lodas

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letzte Antwort am 25.01.2023 12:36:59 von Simone1
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Simone1
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Hallo Community,

 

Ich habe einen Mdt. der einen neuen AN einstellen möchte im Bauhauptgewerbe (als gewerblicher AN).

Der AN möchte nur max 36 Stunden pro Woche arbeiten (das ganze Jahr). Die Frage ist, ist das so möglich? Was muss ich beachten, bei der Anlage und Abrechnung des AN, muss ein Arbeitszeitkonto geführt werden? Ich werde in den Dokumenten nicht wirklich fündig. Ein weiterer AN desselben Mdt. arbeitet ganz normal seine Winter-und Sommerarbeitszeit nach Tarif. 

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

Grüße Moni

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Moni,


wenn ein Arbeitnehmer vertraglich weniger arbeiten möchte, ist dies ohne Probleme möglich.


Bitte hinterlegen Sie in den Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit die individuelle Arbeitszeit mit der entsprechenden Verteilung.


Unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit ist die Monatliche Arbeitszeit für diesen Mitarbeiter zu hinterlegen.


Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend geführt werden.


Die restlichen baulohnspezifischen Schlüsselungen sind wie bei einen Vollzeitarbeitnehmer zu hinterlegen.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Simone1
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Grüße

Moni

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letzte Antwort am 25.01.2023 12:36:59 von Simone1
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