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Tantieme nach Beendigung Gesellschafter-Geschäftsführer

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letzte Antwort am 28.04.2023 16:09:11 von Julia_Nagengast
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tbehrens
Fachmann
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Der Sachverhalt ist ein wenig komplizierter.

 

Der Gesellschafter-Geschäftsführer, der bis 2020 zu 100% die Anteile an die A-GmbH hatte, hat diese Mitte 2020 zu 50% an die B-GmbH verkauft zur Vorbereitung auf den Ruhestand. Da er noch immer 50% der Anteile hatte, war er weiterhin sv-frei abgerechnet worden.

 

Zum 01.10.2022 verkaufte er nun die weiteren 50% der A-GmbH an die B-GmbH, so dass diese 100% an der A-GmbH besitzt. Die Eintragung der Änderung der Gesellschafterliste erfolgt im Handelsregister zum 12.12.2022. Er ist als Geschäftsführer (abrechnungstechnisch) zum 31.12.2022 ausgeschieden, obwohl er im Handelsregister noch als Geschäftsführer eingetragen ist.

 

Entsprechend des GF-Vertrages erhält er jetzt nach der Erstellung des Jahresabschlusses noch eine Tantieme.

 

Bisher erfolgte keine Änderung seines Status.

 

a) Ich muss zum 11.12.2022 ihn sv-frei abmelden und per neue Personalnummer ihn vom 12.12.2022 bis 31.12.2022 ihn sv-pflichtig abrechnen, richtig?

 

b) Muss ich die Tantieme in 5/23 abrechnen oder kann ich diese mit 12/22 berücksichtigen?

Wäre die ganze Tantieme der neuen Personalnummer zuzuordnen, obwohl die Tantieme auf Grund der Tätigkeit in 2022 basiert, wo er überwiegend nicht sv-pflichtig war.

 

c) Steuerlich wird die Tantieme immer ins Jahr 2023 fallen. Er hat in 2023 keine Einkünfte mehr aus nicht selbstständige Arbeit, aber noch von den anderen Einkunftsarten. Kann oder muss hierzu für 2023 geschätzte Einnahmen eingegeben werden, damit die LSt höher berechnet wird. Ansonsten würde die erst über die Einkommensteuererklärung nachberechnet werden.

 

Vorab schon einmal vielen Dank.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @tbehrens,

 

richtig, wenn sich untermonatig die SV-Behandlung verändert, dann ist die Abrechnung nur über eine zweite Personalnummer möglich.

 

Ob die Tantieme in 05/2023 oder in 12/2022 berücksichtigt werden muss, können wir rechtlich nicht beurteilen.

 

In unserem Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Beispiele für LODAS - Punkt 2.4 ist beschrieben, wie der voraussichtliche Jahresverdienst zu ermitteln ist.

Entsprechende Beispiele und die Vorgehensweise im Programm finden Sie unter Punkt 2.4.1.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2023 16:09:11 von Julia_Nagengast
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