Hallo,
ich habe eine Frage zu GmbH Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) und der Tantiemenzahlung:
Der Gesellschafter hatte bis 12/17 50% und war sv-frei.
Ab 01/18 hat er Anteile verkauft und ist sozialversicherungspflichtig.
Jetzt steht eine Tantieme für 2017 an.
Ich würde sagen, die Tantieme gehört ins Jahr 2017 und wird daher sv-frei ausgezahlt.
Einmalzahlungen sind aber grundsätzlich dem Monat zuzuordnen in dem sie ausgezahlt werden.
Also 12/18 mit sv-pflicht.
Was ist richtig?
Hatte das schon mal jemand? Wie haben Sie das abgewickelt?
Vielen Dank
Hallo Community,
kann zu diesem Sachverhalt jemand weiterhelfen?
Alternativ erfragen Sie die rechtlichen Auskünfte bitte bei der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG