Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer bekommt mntl. einen Tankgutschein in Höhe von 50,00 EUR. Nun bekommt er ein Firmenfahrrad (mit Gehaltsumwandlung). Müssen die beiden Sachbezüge zusammengerechnet werden? Er kommt dann über die 50 EUR Grenze.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@MajaBa schrieb:...... Müssen die beiden Sachbezüge zusammengerechnet werden? ....................
Beide Vorgänge können völlig getrennt betrachtet werden.
Sollten bei dem Firmenfahrrad Nebenleistungen durch den AG bezahlt werde, wie z.B. ein Fahrradschlauch, könnte das in den Bereich der Freigrenze von 50 € mtl. fallen.