Hallo Zusammen,
ab 01.03.2022 wird ein Mandant von einem anderen Unternehmen mit Fremsystem abgerechnet.
Bei der Eingabe Sozialversicherung /Allgemeine Daten/Angaben zu DEÜV Meldungen Ende
28.02.2022 werden alle Meldungen automatisch erstellt? Wie ist es mit der Lohnsteuerbescheiniung?
Bei der Unfallversicherung melde ich ebenfalls den Systemwechsel. Ist sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank für die Hilfe ich verbleibe
mit feundlichen Grüßen
Inka
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Abmeldungen wegen Systemwechsels werden automatisch erstellt, wenn das Ende-Datum vor der Februar-Abrechnung eingetragen ist.
Ist der Februar abgerechnet, muss eine Komplettwiederholung erfolgen.
Für ELStAM gilt:
3.2 Wenn der Mandant von LODAS auf ein anderes Abrechnungssystem übertragen wird, muss der Systemwechsel oder die Ummeldung im nachfolgenden Abrechnungssystem erfasst werden. Eine Eingabe in LODAS ist nicht notwendig.
Da musst du also nichts machen.
Hallo Inka,
in unserem Hilfe-Dokument: Übertragung von Mandantendaten von LODAS in ein Fremdsystem erhalten Sie eine Anleitung, was alles bei einem Übertrag von LODAS in ein Fremdsystem zu beachten ist.